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Teilnahmebedingungen

 

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung (Internet: aktuelle Lehrgänge) möglich.

Anmeldungen werden über das Onlineverfahren oder schriftlich wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

     1.2 Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.

Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem zuständigen Leiter der Ortsgruppe nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt gem. Punkt 1.4 dieser AGB „Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer „zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers – stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.

Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Das Bildungsangebot richtet sich primär an Mitglieder der Ortsgruppe Haltern. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Haltern Voraussetzung. Teilnehmer, die nicht Mitglied der DLRG Haltern sind, haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

     1.3 Teilnehmerbetrag

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Bestätigungsmail. Mit Erhalt der Bestätigungsmail ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. Der Teilnehmerbeitrag ist auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Haltern e.V. zu überweisen:

Kreditinstitut: Volksbank Haltern e.G.
IBAN: DE44 4016 4528 0101 5909 00
BIC: GENODEM1LHN

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

     1.4 Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine E-Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

     1.5 Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird grundsätzlich keine Verwaltungsgebühr berechnet, bei Rücktritt:

  • bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder
  • mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests oder
  • bei Nachbesetzung des Lehrgangsplatzes durch die Ortsgruppe.

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 10,- € berechnet.

Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 10,- € berechnet.

Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Ortsgruppe Haltern (DLRG Haltern e.V., Hullerner Str. 52, 45721 Haltern am See). Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Eine Übersicht der Rücktrittregelung ist in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Rücktrittregelung im Überblick

 

Bis Meldeschluss

ab Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn

ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn

Abmeldung mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests oder Nachbesetzung durch die Ortsgruppe

Verwaltungsgebühr:

0,- €

Verwaltungsgebühr:

0,- €

Verwaltungsgebühr:

0,- €

Schriftliche Abmeldung  (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung)

Verwaltungsgebühr:

0,- €

Stornogebühr:

10,- €

Stornogebühr:

10,- € bzw. 100% der Lehrgangsgebühr

Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung

 

 

Stornogebühr:

10,- € bzw. 100% der Lehrgangsgebühr

 

     1.6 Lehrgangsänderungen

Wir behalten uns vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

2. Organisatorische Hinweise

     2.1 Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Den genauen Lehrgangsbeginn, sowie den Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte der Einzelausschreibung.

     2.2 Unterbringung/Verpflegung

Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind unsere Lehrgänge grundsätzlich ohne Unterbringung oder Verpflegung. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Einzelausschreibungen.

     2.3 Spezielle Unterbringungswünsche

Spezielle Unterbringungswünsche (bei Lehrgängen mit Übernachtung) bitte mit der Lehrgangsleitung absprechen. Diese klärt inwiefern diese möglich sind.

     2.4 Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem zuständigen Leiter der Ortsgruppe Haltern nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

     2.5 Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und §23 KunstUrhG notwendig ist.

3. Gültigkeit

Diese Lehrgangsbedingungen gelten mit Beschluss des Vorstandes der DLRG Ortsgruppe Haltern e.V. vom 14.11.2017 für alle Lehrgänge der DLRG Ortsgruppe Haltern e.V., die nach dem 14.11.2017 ausgeschrieben werden


 

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