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Teilnahmebedingungen Jugend

 

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direktüber die Veranstaltungsausschreibung (Internet: aktuelle Veranstaltungen) möglich. Anmeldungen werdenüber das Onlineverfahren oder schriftlich wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Die persönlichen Daten werden für die weitere Veranstaltungsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

     1.1 Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Anmeldende, dass er das in der Veranstaltungsausschreibung geforderte Mindestalter erreicht hat und Mitglied der DLRG ist.Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nurerfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

     1.2 Teilnehmerbetrag

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Bestätigungsmail. Mit Erhalt der Bestätigungsmail ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. Der Teilnehmerbeitrag ist auf das Konto der Jugend der DLRG Ortsgruppe Haltern am See e.V.. zu überweisen:
Kreditinstitut: Volksbank Haltern e.G.
IBAN: DE87 4016 4528 0101 5909 02
BIC: GENODEM1LHN

Mit der Überweisung sind der Name und die Veranstaltungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Veranstaltungsbeginnvollständig bezahlt worden sein.
 

     1.3 Zusage/Absage von Veranstaltungsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Veranstaltungsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Veranstaltungen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zur Veranstaltung erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und dieVeranstaltung ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

     1.4 Rückgabe oder Stornierung von Veranstaltungsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird grundsätzlich keine Verwaltungsgebühr berechnet, bei Rücktritt:

     • bis zum Meldeschluss derVeranstaltungoder
     • bei Nachbesetzung des Veranstaltungsplatzes durch die Ortsgruppe.

Bei einem Rücktritt nach dem Meldeschluss, Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Veranstaltungsgebührin Rechnung gestellt. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Ortsgruppe Haltern am See (DLRG Haltern am See e.V., Hullerner Str. 52, 45721 Haltern am See). Die Meldung eines Ersatzteilnehmersbegründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Veranstaltungsplatz.

     1.5 Rückgabe oder Stornierung von Veranstaltungsplätzen durch den Teilnehmer

Wir behalten uns vor, Veranstaltung abzusagen, Termine zuändern oder den Veranstaltungsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

2 Organisatorische Hinweise

     2.1 Veransteltungsbeginn und Veranstaltungsort

Den genauen Veranstaltungsbeginn, sowie den Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte der Einzelausschreibung.

     2.2 Unterbringung/Verpflegung

Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind unsere Veranstaltung grundsätzlich ohne Unterbringung oder Verpflegung. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Einzelausschreibungen.

     2.3 Spezielle Unterbringungswünsche

Spezielle Unterbringungswünsche (bei Veranstaltung mit Übernachtung) bitte mit der Veranstaltungsleitungabsprechen. Diese klärt inwiefern diese möglich sind.

     2.4 Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltung von Ihnen Foto-und Filmaufnahmen angefertigt werdenkönnen. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Veranstaltung in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechteder fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG behält sich vor, während der Veranstaltungangefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und §23 KunstUrhG notwendig ist.

    2.4 Teilnehmerausschluss

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Veranstaltungsleitung Folge zu leisten. Anderenfalls behält sich die Leitung vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eventuell entstehende Kosten sind von demTeilnehmer zu tragen.

3 Gültigkeit

Diese Lehrgangsbedingungen gelten ab dem 05.12.2018.

 


 

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