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Über den

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundestag hat am 24.03.2011 die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) beschlossen. Der BFD ersetzt den mit der Wehrpflicht wegfallenden Zivildienst und ergänzt die bestehenden Freiwilligendienste.

Der Bundesfreiwilligendienst fördert:
  • Engagement für das Allgemeinwohl
  • lebenslanges Lernen und Entwicklung
  • zivilgesellschaftliches Engagement
  • eine nachhaltige Unterstützung der Organisationen durch den Einstieg ins Ehrenamt

Der Bundesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. ist als Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt und erhält vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein jährliches Kontingent an BFD-Plätzen.

Um eine angemessene Verteilung der zugesicherten Plätze zu erreichen, kooperiert  die DLRG mit den örtlichen Gliederungen, die einen Einsatz der Freiwilligen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen der DLRG-Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet in Kombination mit einem Einsatz als Rettungsschwimmer im Zentralen Wasserrettungsdienst Küste ermöglichen.

Wichtige Eckdaten/Voraussetzungen des Bundesfreiwilligendienstes:
  • Der Bundesfreiwilligendienst wird für Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht angeboten.
  • Der Einsatz beträgt in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 18 Monate.
  • Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können auch Teilzeit beschäftigt werden (mindestens 20 Wochenstunden).
  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
  • Die Freiwilligen erhalten ein angemessenes Taschengeld.
  • Die DLRG bietet mit ihrer Einsatzvielfalt viele attraktive Tätigkeiten für einen Bundesfreiwilligendienst.

Ansprechpartner

Vorsitzender
Benedikt Wintz

Kontakt:
E-Mail

Offene Stellen

Offene BFD-Stellen: 1/4

Nähere Informationen können beim Vorsitz erfragt werden.

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